Kupfer-Destillieranlagen

Kupfer-Destillieranlagen

Rechtlicher Hinweis:

Seit dem 01.01.2018 darf jedermann Destilliergeräte mit einer Kesselgröße bis zu 2 Litern legal und meldefrei erwerben, besitzen und benutzen.

In Deutschland dürfen diese Geräte von Privatpersonen nicht in Verbindung mit Alkohol benutzt werden, wenn keine Genehmigung einer Zollbehörde vorliegt.
In Österreich dürfen sie auch in Verbindung mit Alkohol verwendet werden.

Es dürfen von jedermann auch Destillen jeglicher Grüße legal erworben und verwendet werden, wenn diese nicht in Verbindung mit Alkohol benutzt werden. Das Herstellen z. B. von Hydrolaten und ätherischen Ölen ist uneingeschränkt erlaubt. Es ist auch gestattet z. B. aus Hydrolaten mit versteuertem Alkohol durch Mischen Frucht- oder Kräutergeiste herzustellen. Der Alkohol darf nur nicht direkt in Destillen verarbeitet werden. Geräte mit mehr als 2 Liter Kesselgröße müssen beim Zollamt angemeldet werden.

 

 

 


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